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Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) hat sich für die neue Aufgabe „Untersuchung der Zuleitungskanäle“ unter den drei Verfahrensweisen, die das Hessische Wassergesetz zur Wahl stellt, für das Gebührenverfahren entschieden. Sie untersucht die Grundstücksentwässerungsanlagen und teilt den Eigentümern die Ergebnisse mit. Der Grundstückseigentümer erhält einen „Dichtheitsnachweis“ oder eine Aufforderung zur Sanierung mit Sanierungsempfehlung. Für die Grundstückseigentümer entstehen keine Extragebühren, die Untersuchungskosten werden über die allgemeine Abwassergebühr finanziert.

Diese Vorgehensweise bietet den meist überforderten Grundstückseigentümern einen gewissen Schutz vor den sogenannten Kanalhaien und sichert den Anspruch der SEF an die Qualität der Untersuchungen. Die Organisation des Untersuchungsprogramms ist einfacher und die Kosten pro Grundstück sind geringer als bei den beiden anderen möglichen Verfahrensweisen, des Erstattungsverfahrens und des Nachweisverfahrens.

Die grundsätzliche Instandhaltungspflicht für den Zuleitungskanal liegt satzungsgemäß beim Grundstückseigentümer ab der ersten Muffe der Anschlussleitung. Ebenfalls in der Satzung über die Entwässerung der Stadt Frankfurt am Main ist festgelegt, dass die wiederkehrende Prüfung nach EKVO von der SEF übernommen wird. Von dieser Vorgehensweise muss nur dann abgewichen werden, wenn die Untersuchung aus verschiedenen Gründen, die noch beschrieben werden, abgebrochen werden muss.

Die Untersuchung der Zuleitungskanäle erfolgt in Teilgebieten und nach Prioritäten. Zuerst werden wegen des hohen Schutzbedarfs Leitungen in den Wasserschutzgebieten untersucht. Eine hohe Priorität ergibt sich auch für Bereiche, in denen Baumaßnahmen am öffentlichen Kanal geplant sind. Der Hintergrund dabei ist, dass man Synergieeffekte bei Sanierungsarbeiten mitnehmen möchte. Das restliche Stadtgebiet wird in Anlehnung an die Untersuchung der öffentlichen Kanäle nach und nach untersucht werden. Im Folgenden soll ein Einblick in die tägliche Arbeit der Inspektionsteams und in die Auswertung der Daten, insbesondere die Erstellung einer Sanierungsempfehlung gegeben werden.

Untersuchung

Seit dem Herbst 2009 werden in Frankfurt die Untersuchungen der Zuleitungskanäle von Dienstleistungsfirmen durchgeführt. Die Firmenauswahl wird im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen nach VOL für festgelegte Gebiete (Projekte) getroffen. Die Ausschreibungen enthalten die Positionen Verkehrssicherung, An- und Abfahrtspauschale, Kanalreinigung der Hauptkanäle, Abwasserhaltung als Eventualposition und die Hauptposition „Reinigung, Inspektion sowie Verlaufsvermessung der Zuleitungskanäle“ nach Stunden. Damit soll der Anreiz für eine vollständige und exakte Untersuchung gegeben werden und Untersuchungen im Akkord vermieden werden.

Vor dem Beginn der Untersuchungen sind verschiedene vorbereitende Arbeiten zu erledigen. Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main beantragt die Verkehrsrechtliche Anordnung und sie verschickt Informationsschreiben an die Grundstückseigentümer, in denen die Untersuchung angekündigt und über den weiteren Ablauf informiert wird. Für die Reinigung der Leitungen und zum Vortrieb der Kamera wird Wasser benötigt. Die Stadtentwässerung Frankfurt besorgt die Hydrantenpläne und stellt sie der Inspektionsfirma zur Verfügung.

Nicht nur die Grundstückseigentümer, sondern auch die Bewohner der Gebäude müssen über die Untersuchungsarbeiten informiert werden. Schließlich ist die Untersuchung mit kleinen Unannehmlichkeiten verbunden. Die Inspektionsfahrzeuge sind mehr oder weniger laut, es kann zu Einschränkungen beim Parken (Halteverbotsbeschilderung) kommen und es entstehen Geräusche im Zuleitungskanal oder Syphons werden leergesaugt. Diese Informationen werden als Postwurfsendungen von der Stadtentwässerung vorbereitet und von der Inspektionsfirma kurz vor der Untersuchung verteilt.

Die Untersuchung der Zuleitungskanäle erfolgt ausschließlich vom öffentlichen Kanal aus mit der Lindauer Schere in Verbindung mit der Software geoASYSbop, um zum einen die Zuleitungskanäle zu vermessen und zum anderen den Zustand festzustellen. Untersucht werden im Mischsystem Schmutz- und Regenwasseranschlüsse, im Trennsystem nur Schmutzwasseranschlüsse. Die genaue Lage der Grundstücksentwässerungsanlagen ist weitgehend unbekannt (in vielen Fällen gibt es lediglich Planungsunterlagen, die nicht dem tatsächlich ausgeführten Verlauf der Leitungen entsprechen und bei älteren Gebäuden existieren diese Planungsunterlagen nur noch selten). Eine Lageskizze der Grundstücksentwässerungsanlage wird mit den aufgenommenen Daten in der Untersuchungsauswertung erzeugt. Ein weiterer Nutzen der Vermessung besteht darin, dass die Datenqualität der Bestandsdokumentation des Hauptkanals (die Einlassstücke, also der Abzweig zum Hauptkanal gehört der Stadtentwässerung) verbessert wird. Die Stationierung der Einlassstücke, der Status und die Art des Anschlusses (Hausanschluss oder Sinkkastenleitung) kann so überprüft und, wenn nötig, korrigiert werden.

In vielen Fällen ist vor Beginn der eigentlichen Untersuchung noch eine Vorreinigung des Hauptkanals erforderlich, die kurz vor der Untersuchung vom Dienstleister oder im Rahmen der turnusmäßigen Reinigung der Hauptkanäle von der SEF durchgeführt wird.

Ablauf

Zunächst werden das Fahrzeug und die Geräte am Schacht aufgebaut. Vor Beginn der Messungen ist der Sensor der Kamera zu kalibrieren. Danach wird der Fahrwagen in den Schacht abgelassen (Bild 1: Einsetzen der Kamera in den Schacht). Der Fahrwagen fährt die Haltung des Hauptkanals ab und stationiert Abzweige in Lage und Höhe in Bezug auf die bekannten Koordinaten am Haltungsbeginn des öffentlichen Kanals.


  • Einsetzen der Kamera in den Schacht
    Bild 1

    Einsetzen der Kamera in den Schacht

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Alle Anschlussleitungen werden der Reihe nach, beginnend mit der am weitesten entfernten, befahren. Im ersten Arbeitsschritt wird die Anschlussleitung gereinigt, oft erstmals in der Betriebsdauer der Leitung, und der Verlauf vermessen. Bei der Vermessung wird die Anschlussleitung in Abschnitte aufgeteilt, die jeweils zwischen zwei Knoten gebildet werden. Knoten sind dabei Revisionsöffnungen oder Schächte, Abzweige sind keine trennenden Knoten. Die Anschlussleitung wird in Abschnitten, die jeweils zwischen zwei Knoten gebildet werden, wiederum der Reihe nach und am weitesten entfernt beginnend, befahren, also immer vom Grundstück in Richtung Hauptkanal. Während der Vermessung werden die Knotenpunkte eingeben und die zugehörigen „Ereignisse“ (Abzweig, Stutzen, Revisionsschächte, Fallrohre) vom Inspekteur benannt. Jedes Ereignis erhält eine vom System automatisch vergebene Nummer, die die Haltungsnummer der Hauptkanals enthält und innerhalb der Anschlussleitung von 1 bis n durchnummeriert wird.

Der Inspekteur überwacht ständig die Bewegung der Kamera. (Bild 2: Arbeitsplatz im Inspektionsfahrzeug, Bild 3: Lageplan) Auf dem linken Monitor ist das Kamerabild in der Anschlussleitung zu sehen, rechts wird die Kamerabewegung in der Software geoASYSbop mitgeschrieben. In der Software sind die Digitale Stadtgrundkarte (DSGK) und der Verlauf des öffentlichen Kanals hinterlegt. Die Kamerabewegung (die Kamera ist als magentafarbener Punkt dargestellt) kann jederzeit verfolgt werden und der gemessene Leitungsverlauf wird zeitgleich angezeigt. So kann der Verlauf der Grundstücksentwässerungsanlage in Echtzeit auf Plausibilität geprüft werden.


  • Arbeitsplatz im Inspektionsfahrzeug
    Bild 2

    Arbeitsplatz im Inspektionsfahrzeug

  • Lageplan
    Bild 3

    Lageplan

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Der Untersuchungsumfang geht bis zum Fallrohr beziehungsweise. bis zu der Stelle, an der die Leitung senkrecht nach oben abbiegt. (Bild 4: Untersuchungsumfang)


  • Untersuchungsumfang
    Bild 4

    Untersuchungsumfang

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Beim Rückholen der Kamera aus dem Anschluss in den Hauptkanal wird auf den letzten Metern der Anschlussleitung eine Rückmessung durchgeführt. Bei der Rückwärtsfahrt kann die Messung genauer sein als bei Vorwärtsfahrt, weil der Schlauch und das Kamerakabel stets gespannt sind und der Kamerakopf mit integrierter Messsensorik gleichmäßig bis zum Ausgangspunkt der Messung zurückgeholt wird. Mit der Rückmessung kann der Startwinkel gegebenenfalls korrigiert werden. (Bild 5: Rückmessung)


  • Rückmessung
    Bild 5

    Rückmessung

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Im zweiten Arbeitsschritt erfolgt die eigentliche Inspektion. Die Anschlussleitung wird erneut befahren um Schäden durch Abschwenken zu dokumentieren und eine Zustandsbewertung nach EN 13508 durchzuführen. (Bild 6: Inspektion) Dabei kommen ein weiterer Monitor und eine weitere Software zum Einsatz. Alle gängigen Inspektionsprogramme sind mittlerweile zur eingesetzten DWA-M-150-Schnittstelle kompatibel. Die typischen festgestellten Schäden sind Risse, Muffenversätze, Wurzeleinwüchse, Brüche und nicht fachgerechte Herstellung.


  • Inspektion
    Bild 6

    Inspektion

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Fortlaufend werden nun alle Anschlussleitungen der Haltung untersucht. Danach muss umgesetzt werden und die Untersuchung beginnt wieder mit dem Aufbau von Fahrzeug und Geräten am nächsten Schacht.

Für die Untersuchungsarbeiten sind 2 Personen nötig. Der Inspekteur arbeitet am PC im Fahrzeug und führt die oben beschriebenen Arbeiten durch. Der Helfer befindet sich hinter dem Fahrzeug und beobachtet die Schläuche und Kabel, deren Spannung die die Messgenauigkeit beeinflusst, und greift gegebenenfalls manuell ein. (Bild 7: Arbeiten hinter dem Fahrzeug)


  • Arbeiten hinter dem Fahrzeug
    Bild 7

    Arbeiten hinter dem Fahrzeug

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Nach Abschluss eines gewissen Untersuchungsumfangs ist meist eine Nachreinigung erforderlich.

Die in Vermessung und Inspektion ermittelten Daten sollten schnellstmöglich (zumeist täglich) in die Datenbank der Stadtentwässerung eingelesen werden. Dabei werden sie auf Plausibilität (Passt die Leitungslänge der Verlaufsmessung zu bekannten Fallrohren oder Revisionsschächten, soweit sie aus Plänen, Luftbildern und Ortsbegehungen bekannt sind und auf Vollständigkeit geprüft. Falls Ergänzungsuntersuchungen erforderlich werden, ist der Aufwand diese nachzuholen, solange das Untersuchungsteam noch in der gleichen Gegend arbeitet, am geringsten. Weiter wird geprüft, ob die Tagesberichte mit Untersuchungszeit zusammenpassen. Es wird eine bestimmte Tagesleistung, die auf Erfahrungswerten basiert, erwartet. Davon gibt es zum Beispiel bei starker Verschmutzung der Anschlussleitungen begründete Abweichungen. Die Abrechnung der Dienstleistung erfolgt nach Zeitaufwand. Die Mitarbeiter der Stadtentwässerung sind dabei oft vor Ort und begleiten die Untersuchungen.

Schwierigkeiten

Es hat sich gezeigt, dass die Qualität der Untersuchungsergebnisse wesentlich von der Erfahrung des Inspekteurs abhängen. Die Inspektion der Hausanschlussleitungen ist mit Hauptkanalinspektionen (hauptsächlich Geradeausfahrten des Kamerawagens) nicht vergleichbar, die Leitungsverläufe sind komplexer durch viele Abzweige, Krümmer und ähnliches. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die Kamera sich festsetzt, die Gefahr besteht vor allem jeweils auf dem Rückweg insbesondere bei Versätzen und geringen Nennweiten. Schlimmstenfalls, wenn alle Befreiungsversuche scheitern, muss die Kamera durch eine Aufgrabung geborgen werden.

Aber auch nach der Einarbeitungsphase und mit umfangreicher Inspektionserfahrung traten in den bisherigen Projekten Probleme und Schwierigkeiten bei den Untersuchungen auf. In Fällen wie:

  • zu kleinem Leitungsdurchmesser in Kombination mit 90°-Bögen,
  • Zerstörung der Leitung (Rohreinbruch, größerer Muffenversatz, Wurzeleinwuchs),
  • Erreichen der maximalen Untersuchungslänge (Kabel- bzw. Schlauchlänge sind komplett ausgenutzt, ein Teil der Gesamtlänge ist möglicherweise bereits im Hauptkanal verbraucht oder es ergeben sich extreme Untersuchungstiefen bei großen Grundstücken eventuell mit zurückgesetzten Gebäuden) und
  • bei Unterstürzen beziehungsweise senkrechten Abzweigen

muss die Inspektion abgebrochen werden und ein Wechsel ins Nachweisverfahren ist unabdingbar. Dies bedeutet für die Grundstückseigentümer, dass die Möglichkeiten des Untersuchungsprogramms durch die Stadtentwässerung Frankfurt, nämlich die Untersuchung vom Hauptkanal aus, erschöpft sind und die Untersuchung der Anschlussleitung vom Grundstück ausgehend ergänzt werden muss.

Grundsätzlich schwierig sind Untersuchungen bei Temperaturen unter 0°C und auch bei Regen. Regenwetter führt zu einem hohen Füllgrad im Hauptkanal und das bedeutet ein schlechtes Vorankommen mit der Kamera und schlechte Sicht. Gelegentlich ist eine Zwischenreinigung des Hauptkanals auf Grund starker Verschmutzungen aus den Anschlussleitungen erforderlich. Unterschiedliche Rauigkeiten des Leitungswerkstoffs führen zu unterschiedlichen Untersuchungstiefen. Bei Steinzeugleitungen gibt es weniger Reibung als bei Betonleitungen. Kunststoffleitungen sind vorwärts fahrend gut geeignet, in der Rückwärtsfahrt jedoch problematisch wegen scharfkantiger Verbindungen.

Sanierungsempfehlung

Die Auswertung der Inspektionen erfolgt bei der Stadtentwässerung mit der Software GEMASbop (Grundstücksentwässerungsmanagementsystem). Mit dieser Software werden die Organisation Untersuchungsdaten/ -auswertung, beginnend beim Import beziehungsweise Export der Daten und Verwaltung der Inspektionsdaten, verwaltet. Auf die einzelnen Grundstücke bezogen werden Adressdaten, Schriftverkehr sowie Telefonate dokumentiert und Sanierungsplanungen angelegt. Auch die gesamte Verfahrensabwicklung des Projekts (Dokumentation des Bearbeitungszustands) wird mit Hilfe von GEMASbop organisiert.

Vor der Auswertung einzelner Grundstücksentwässerungsanlagen erfolgt eine automatische Zustandsklassifizierung nach DWA M 149-2 (Bilder 8A und B: Klassifizierung) mit zwei Zustandsklassen:

  • 0 für einen sanierungsbedürftigen Schaden und
  • 5 für keinen Schaden bzw. keinen Sanierungsbedarf.

  • Klassifizierung 1/2
    Bild 8a

    Klassifizierung 1/2

  • Klassifizierung 2/2
    Bild 8b

    Klassifizierung 2/2

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In der Maske Sanierungsplanung wird über die Projektliste ein Verwaltungsobjekt geöffnet. Bei den Verwaltungsobjekten handelt es sich um einzelne Grundstücke beziehungsweise um oder um größere Einheiten (zum Beispiel bei Wohnungsbaugesellschaften).

Die Grundstücksentwässerungsanlage wird graphisch dargestellt und die zugehörigen Inspektionsdaten werden aufgelistet. In dieser Bearbeitungsphase kann die automatisierte Zuweisung der Grundstücksentwässerungsanlage geprüft und unter der Fragestellung „Passt die Grundstücksentwässerungsanlage zur Liegenschaft?“ korrigiert werden. Außerdem kann die Leitung im Plan gedreht werden, so dass sie, auch unter Zuhilfenahme von Luftbildern, bezogen auf offensichtliche Punkte in der Örtlichkeit wie Schächte, Fallrohre (Referenzpunkte) transformiert werden kann.

Im nächsten Bearbeitungsschritt wird über die Datenmaske „Sanierungsplanung“ das Video gestartet und mit den Einträgen des Inspekteurs abgeglichen. Die relevanten Stellen werden eingehend begutachtet (Video läuft in Echtzeit), ansonsten kann das Video auch teilweise im Vorlauf angesehen werden.

Bleibt es bei der Einschätzung, dass kein Sanierungsbedarf vorliegt, oder sind die Mängel so gering, dass die Klassifizierung auf „5“ gesetzt werden kann, bekommt der Grundstückseigentümer eine Bestätigung, dass seine Grundstücksentwässerungsanlage den Anforderungen des Hessischen Wassergesetzes entspricht.

Sanierungsbedarf wird bei Schadensbildern wie Risse > 1 mm, insbesondere im Fließbereich, bei Rohrbruch und Leitungseinsturz festgelegt. Ebenso sind Leitungsverformungen, die die Standsicherheit gefährden und Rohrverbindungsversätze bei größerem Versatzmaß (> 2 cm) zu sanieren. Beanstandet werden auch fehlende Rohrwandung, einragendes Dichtmaterial, schadhafte vorangegangene Reparatur, Wurzeleinwüchse, eindringendes Bodenmaterial sowie Abflusshindernisse. Falschanschlüsse (Regenwasser an Schmutzwasser) und Schäden in Revisionsschächten sind ebenfalls sanierungspflichtig.

Die automatisch erstellten Klassifizierungen werden übernommen oder gegebenenfalls überschrieben. Die Grundstücksentwässerungsanlage wird abschnittsweise bearbeitet. Die Schäden werden bewertet, das bedeutet, es wird festgestellt, ob eine Sanierung erforderlich ist und ein Vorschlag über die Sanierungsart oder auch über mehrere Varianten gemacht. Im Einzelnen unterscheidet die SEF folgende Sanierungsvarianten für jeden betroffenen Leitungsabschnitt:

  • Sanierung in geschlossener Bauweise (Kurzliner)
  • Sanierung in geschlossener Bauweise (Schlauchliner)
  • Sanierung in offener Bauweise

Wenn alle Abschnitte einer Grundstücksentwässerungsanlage bewertet sind, kann die Sanierungsempfehlung automatisch per Mausklick erzeugt werden. Musste die Sanierung abgebrochen werden, wird der Grundstückseigentümer aufgefordert, die Untersuchung des nichtbefahrenen Teils der Leitung selbst zu beauftragen (Untersuchung vom Grundstück aus) und dabei festgestellte Schäden sanieren zu lassen. Nutzen mehrere Liegenschaften gemeinsam eine Grundstücksentwässerungsanlage wird die Empfehlung mehrfach erzeugt und an alle Grundstückseigentümer verschickt. Die Sanierungsempfehlung enthält den gedruckten Inspektionsbericht mit Sanierungsempfehlung, das Inspektionsvideo auf DVD und eine unverbindliche Firmenliste mit geeigneten Fachfirmen, die Nachbefahrung und/oder Sanierung durchführen können. Die Sanierungsempfehlungen werden straßenzugweise mit einem Anschreiben (Serienbrief in GEMASbop erzeugt) verschickt. (Bild 9: Sanierungsempfehlung)

Im Sanierungsfall erhält der Grundstückseigentümer eine Frist von 6 Monaten für die Sanierung, die bei Erfordernis (zum Beispiel Sanierung verschiebt sich wegen Frost, umfangreiche Umbaumaßnahmen in absehbare Zeit geplant, große Liegenschaft mit verschiedenen Eigentümern und längerem Abstimmungsbedarf) durch eine kurze Mitteilung mit Begründung verlängerbar ist.

Insbesondere im Zusammenhang mit Sanierungsfragen sind die Mitarbeiter der SEF mit Rückfragen der Grundstückseigentümer und darüber hinaus in Einzelfällen auch mit einer umfangreicheren Beratung beschäftigt.

Rücklaufende Abnahmebefahrungen als Nachweise abgeschlossener Sanierungen werden geprüft und in GEMAS dokumentiert. Wenn sie die Anforderungen erfüllen erhalten die Grundstückseigentümer nun die Bestätigung, dass die Grundstücksentwässerungsanlage den Anforderungen des Hessischen Wasserg esetzes gerecht wird.

Die vorangegangene Ablaufbeschreibung gibt den Idealfall wieder. In einigen Fällen sind mehrere Aufforderungen zur Sanierung beziehungsweise Erinnerungen erforderlich. In Einzelfällen, nach den bisherigen Erfahrungen kann man wirklich von einem geringen Prozentsatz ausgehen, kam es auch zu Sanierungsbescheiden.

Mit der Festlegung des nächsten Untersuchungstermins schließt die Auswertung ab. Die Befahrungs- und Sanierungsdaten können über GEMASbop in Statistiken ausgewertet werden, die für den jährlichen Fortschrittsbericht an das Regierungspräsidium benötigt werden.

Ausblick

In Frankfurt am Main wird darauf Wert gelegt, dass die Untersuchung der Zuleitungskanäle qualitativ hochwertig und effektiv organisiert durchgeführt wird. Ein weiter wichtiger Aspekt für die Vorgehensweise der SEF ist, dass die Grundstückseigentümer mit dieser komplexen Aufgabe nicht allein gelassen werden sollen.

Da die privaten Zuleitungskanäle und die öffentlichen Sammelleitungen ein Gesamtsystem bilden, ist es unerlässlich, dass alle Leitungsabschnitte untersucht und auch, wenn erforderlich saniert werden. Daraus ergibt sich weiter die logische Schlussfolgerung, dass die Kriterien für zu sanierende Schäden für alle Teile des Netzes vergleichbar sein müssen. Darüber hinaus ist die Kenntnis über Verläufe und Zustände der privaten Leitungen nicht nur für die Grundstückseigentümer, sondern auch für die SEF von besonderem Interesse. Sie hat in vielen Fällen Einfluss auf die Planung von Kanalumbaumaßnahmen. Wenn der Leitungsverlauf einschließlich der Höhenlagen bekannt ist, kann zum Beispiel geprüft werden, ob bei einer Kanalerneuerung der Hauptkanal weniger tief verlegt werden kann um die Baukosten zu reduzieren.

Für den Fall, dass ein Sanierungsbedarf des Zuleitungskanals gegeben ist, ergeben sich für die Grundstückseigentümer Vorteile, wenn im Rahmen einer Baumaßnahme des öffentlichen Kanals auch Teile des Zuleitungskanals erneuert werden müssen. Auch die Beeinträchtigungen für die Anwohner durch die Baustelle entstehen nur einmal und nicht mehrfach durch Einzelbaumaßnahmen. Für Sanierungsmaßnahmen in geschlossener Bauweise sind Vorteile einer gemeinsamen Sanierung nach den derzeitigen Erfahrungen kaum auszumachen.

Weitere Synergieeffekte wie die parallele Untersuchung von Hauptkanälen und Zuleitungskanälen sind bei der SEF noch in der Prüfung. Hier stehen die Schwierigkeiten, die sich aus den unterschiedlichen Arbeitsfortschritten bei der Untersuchung der Hauptkanäle beziehungsweise der Zuleitungskanäle ergeben, im Fokus. Die Untersuchung der Hauptkanäle geht wesentlich schneller voran als die der Zuleitungskanäle. Andersherum betrachtet, müssten mehrere Inspektionsfahrzeuge für die Untersuchung von Zuleitungskanälen in einem Gebiet eingesetzt werden, um mit der Inspektion der Hauptkanäle Schritt halten zu können. Dabei sind organisatorische Schwierigkeiten zu befürchten. Ein Lösungsansatz dafür könnte darin bestehen, in einem Gebiet zuerst die Zuleitungskanäle und im Anschluss daran den Hauptkanal zu inspizieren.

Die Untersuchung der Zuleitungskanäle hat begonnen, während die Untersuchung der Hauptkanäle bereits als Wiederholungsprüfung stattfindet. Von der SEF wurde ein Untersuchungsprogramm für die Inspektion der Zuleitungskanäle erarbeitet, das sich bereits über die Pilotphase hinaus in größeren Projektgebieten bewährt hat und noch bei einigen Arbeitsabläufen sowie bei der Kamera- und Vermessungstechnik, zum Beispiel bei großen Nennweiten oder gebogenen Haltungen des Hauptkanals, zu optimieren ist.