Inhalt

1.600 Kilometer öffentliche Kanäle und über 3.000 Kilometer private Abwasserleitungen im Untergrund bilden das Rückgrat einer einwandfreien Abwasserentsorgung.

Der Zustand des öffentlichen Netzes ist bereits einmal komplett untersucht worden. Seit 2010 untersucht die Stadtentwässerung Frankfurt am Main auch die privaten Abwasserkanäle systematisch im gesamten Stadtgebiet. Anlass ist eine Regelung im Hessischen Wassergesetz, nach der auch für die privaten Zuleitungskanäle ein Nachweis über den ordnungsgemäßen Zustand geführt werden muss. Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main übernimmt diese Aufgabe im Rahmen der flächendeckende Untersuchungen für die Grundstückseigentümer und erbringt die dafür notwendigen Inspektionen kostenfrei. Das Programm unter dem Motto: „Wir schau’n mal bei Ihnen rein“ wird nach und nach die ca. 80.000 Zuleitungskanäle im Stadtgebiet erfassen.

Kennen Sie den Zustand Ihrer Grundstücksentwässerung?

Untersuchungen haben gezeigt, dass auch private Abwasserkanäle Schäden aufweisen können. Sie reichen von Wurzeleinwüchsen über Muffenversätze durch zersetzte Muffendichtungen bis hin zu Rissen und zur Bildung von Scherben. Oft ist der Kanal dann nicht mehr dicht. Darüber hinaus kann Boden eindringen und zu Verstopfungen führen. Auch Fremdkörper, querende Leitungen und sogar Besteckteile oder Beton wurden schon gefunden.

Zuleitungskanäle zum öffentlichen Kanal sind im Boden eingegraben und Schäden daher nicht sichtbar. In der Regel erfüllen sie ihre Funktion und führen das häusliche Schmutzwasser und das Regenwasser ab. Aber: Ist Ihr privater Abwasserkanal wirklich dicht oder tritt evtl. Abwasser aus und verunreinigt Boden und Grundwasser? Oder tritt Grundwasser ein, vermischt sich mit Schmutzwasser und fließt bis zur Kläranlage, wo es mitbehandelt werden muss?

Zuleitungskanäle sind Anschlusskanäle (zwischen der Übergabestelle am öffentlichen Kanal und der Grundstücksgrenze sowie von der Grundstücksgrenze bis zur ersten Reinigungsöffnung) und Grundleitungen (im Erdreich oder in der Grundplatte unzugänglich verlegte Entwässerungsleitungen, die das Wasser dem Anschlusskanal zuführen).

  • Verstopfter Zuleitungskanal
    Untersuchung der Zuleitungskanäle
    Verstopfter Zuleitungskanal

Verstopfter Zuleitungskanal - Doppelklick für Vollbildansicht

Wer ist verantwortlich?

Zuleitungskanäle stehen im privaten und im öffentlichen Bereich im Eigentum des Grundstückseigentümers. Er ist für die gesamte Grundstücksentwässerungsanlage verantwortlich und damit auch für deren Herstellung, Reinigung und Instandhaltung nicht nur auf dem Grundstück, sondern auch im öffentlichen Gelände. Das ist so in der Satzung über die Entwässerung der Stadt Frankfurt am Main in § 7 Absatz 7 und 8 und in § 9 geregelt.

Anlassbezogene Untersuchungen nach den genannten Satzungsreglungen sind nicht Bestandteil des Untersuchungsprogramms „Wir schau’n mal bei Ihnen rein“ und sind deshalb vom Grundstückseigentümer selbst zu beauftragen und zu finanzieren.


  • Definition Zuleitungskanal
    Untersuchung der Zuleitungskanäle
    Definition Zuleitungskanal

Definition Zuleitungskanal - Doppelklick für Vollbildansicht

Neue gesetzliche Regelung

Aufgrund von Vorgaben des Hessischen Wassergesetzes (HWG) hat die SEF die öffentlichen Kanäle (in Frankfurt am Main sind das ca. 1.600 km) bis Ende 2005 umfassend untersucht. Die festgestellten Schäden werden kontinuierlich behoben. Die Novellierung des HWG hat im § 37 Absatz 2 den Abwasserbeseitigungspflichtigen (in Frankfurt ist das die Stadtentwässerung Frankfurt am Main, SEF) auferlegt, „den ordnungsgemäßen Bau und Betrieb der Zuleitungskanäle zum öffentlichen Kanal zu überwachen oder sich entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen“. Die Gesamtlänge der Zuleitungskanäle wird auf mindestens das Doppelte der öffentlichen Kanäle geschätzt.

 

Nachweise des ordnungsgemäßen Betriebs bestehender Zuleitungskanäle

Wer erbringt die Nachweise?

In Frankfurt übernimmt die SEF die Nachweise des ordnungsgemäßen Betriebs bestehender Zuleitungskanäle nach § 37 Absatz 2 des HWG für die Grundstückseigentümer. In Zusammenarbeit mit qualifizierten Fachbetrieben und Dienstleistern wird der Zuleitungskanal vom öffentlichen Kanal aus mit modernster Inspektions- und Messtechnik untersucht. Das geht schnell, spart Kosten und bringt die bestmöglichen Ergebnisse


  • Satellitenkamera mit Spülkopf am Anfang eines Zuleitungskanals
    Untersuchung der Zuleitungskanäle
    Satellitenkamera mit Spülkopf am Anfang eines Zuleitungskanals

Satellitenkamera mit Spülkopf am Anfang eines Zuleitungskanals - Doppelklick für Vollbildansicht


  • Arbeitsplatz des Inspekteurs im Untersuchungsfahrzeug
    Untersuchung der Zuleitungskanäle
    Arbeitsplatz des Inspekteurs im Untersuchungsfahrzeug

Steuerung der Kamera und Aufzeichnung der Kamerabilder - Doppelklick für Vollbildansicht

Was kosten die Nachweise?

Die Nachweise sind im Rahmen der flächendeckenden Untersuchung für die Grundstückseigentümer kostenfrei, denn die SEF bestreitet die Kosten dafür aus ihrem Gebührenaufkommen.

Wie wird untersucht?

Die SEF schreibt die Untersuchungen für begrenzte Stadtgebiete aus und informiert die Hauseigentümer und Bewohner über den Zeitpunkt der Untersuchung sowie den Namen und die Adresse der Inspektionsfirma. Die Inspektionsfirma befährt die Zuleitungskanäle mit einer Kamera mit Spülkopf vom öffentlichen Kanal aus (Bild oben). Die Leitungen werden dabei gereinigt; auch für diese Leistung entstehen Grundstückseigentümern keine Extrakosten. Im zweiten Durchgang werden die Kanäle dann mit der Kamera gefilmt. Gleichzeitig wird ihre Lage mit einem in die Kamera integrierten Messsystem aufgezeichnet. Die Anwesenheit des Grundstückseigentümers ist bei der Untersuchung nicht erforderlich.


  • Lindauer Schere beim Abzweigen in den Zuleitungskanal
    Untersuchung der Zuleitungskanäle
    Lindauer Schere beim Abzweigen in den Zuleitungskanal

Kamera beim Abbiegen vom Haupt- in den Zuleitungskanal - Doppelklick für Vollbildansicht

Wann wird Ihr Zuleitungskanal untersucht?

Die SEF untersucht die Zuleitungskanäle im gesamten Stadtgebiet seit 2010 systematisch. Jedes Jahr können einige Tausend Zuleitungskanäle inspiziert und beurteilt werden. Deshalb wird es einige Jahre dauern, bis alle Zuleitungskanäle erstmals untersucht worden sind.

Sanierung

Sanierungsbedürftige Schäden sind natürlich zu beheben. Die SEF schlägt den Grundstückseigentümern ein Sanierungsverfahren vor und liefert ihnen eine Liste mit einschlägigen Fachfirmen, die diese Arbeiten durchführen können. Für die Behebung der Schäden ist der Grundstückeigentümer verantwortlich. Er trägt dafür auch die Kosten. Sinnvoll ist es, wenn sich mehrere benachbarte Eigentümer zusammenschließen und ihre Leistungen gemeinsam an eine Firma vergeben, das spart Kosten.

Welche Sanierungsverfahren gibt es?

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Sanierung in offener Bauweise und der so genannten grabenlosen Sanierung (z. B. Schlauchlinerverfahren). Meist ist die grabenlose Sanierung preiswerter.

Renovierung mit Schlauchliner

Ein mit Harz getränkter Gewebeschlauch wird in den Kanal eingebracht, unter Druck an die Kanalwand gepresst und ausgehärtet. Der Schlauchliner dichtet das Rohr auf der gesamten Länge ab, ohne Muffen und Übergänge. Das Verfahren hat enge Anwendungsgrenzen: So können z. B. große Lageveränderungen, starke Muffenversätze oder starke Scherbenbildung damit nicht behoben werden. Kleinere Muffenversätze oder eingewachsene Wurzeln müssen vor Einbringen des Liners mit einer Fräse entfernt werden.


  • Schlauchlining aus dem Haus heraus
    Untersuchung der Zuleitungskanäle
    Schlauchlining aus dem Haus heraus

Schlauchlining aus dem Haus heraus - Doppelklick für Vollbildansicht


  • Mit Schlauchlining sanierter Kanal
    Wir schau'n mal bei Ihnen rein
    Mit Schlauchlining sanierter Kanal

Mit Schlauchlining sanierter Kanal - Doppelklick für Vollbildansicht

Reparatur mit Roboter

Hereinragende Anschlüsse, Wurzeln oder verfestigte Ablagerungen lassen sich mit einem Reparaturroboter von innen ausfräsen.


  • Fräsroboter
    Untertsuchung der Zuleitungskanäle
    Fräsroboter

Fräsroboter - Doppelklick für Vollbildansicht

Offene Erneuerung des Zuleitungskanals

Kommt eine Renovierung nicht in Betracht, z. B. bei Unterbögen, starken Muffenversätzen, Einstürzen und großen fehlenden Scherben, muss der Kanal aufgegraben und ersetzt werden. Bei geringer Verlegetiefe in einem unbefestigten Bereich (z. B. Rasen) kann die Erneuerung kostengünstiger sein als die Renovierung.

  • Offene Erneuerung
    Untersuchung der Zuleitungskanäle
    Offene Erneuerung
  • Punktaufbruch
    Untersuchung der Zuleitungskanäle
    Punktaufbruch

Bild links: Offene Erneuerung - Bild rechts: Punktaufbruch
Doppelklick für Vollbildansicht

Dokumentation der Sanierung

Die Grundstückseigentümer dokumentieren der SEF die ordnungsgemäße Behebung der Schäden mit einer Inspektion. Konnte bei der Erstinspektion der Lageplan der Zuleitungskanäle nicht oder nicht vollständig angefertigt werden, ist dieser im Rahmen der Sanierungsinspektion dann zu liefern.

Untersuchungsergebnisse

Die Mitarbeiter der SEF prüfen die Inspektionsergebnisse und bewerten die ggf. festgestellten Schäden. Sie schicken den Grundstückseigentümern anschließend den Inspektionsfilm, einen Lageplan und so genannte Haltungsberichte mit einer Beschreibung des Zustands. Werden Schäden festgestellt, erhalten sie zusätzlich Vorschläge für eine wirtschaftliche Sanierung.

Kontakt

Telefon: (069) 212-34666
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

loading...

Häufig gestellte Fragen zur Untersuchung der Zuleitungskanäle