1.600 Kilometer öffentliche Kanäle und über 3.000 Kilometer private Abwasserleitungen im Untergrund bilden das Rückgrat einer einwandfreien Abwasserentsorgung.
Der Zustand des öffentlichen Netzes ist bereits einmal komplett untersucht worden. Seit 2010 untersucht die Stadtentwässerung Frankfurt am Main auch die privaten Abwasserkanäle systematisch im gesamten Stadtgebiet. Anlass ist eine Regelung im Hessischen Wassergesetz, nach der auch für die privaten Zuleitungskanäle ein Nachweis über den ordnungsgemäßen Zustand geführt werden muss. Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main übernimmt diese Aufgabe im Rahmen der flächendeckende Untersuchungen für die Grundstückseigentümer und erbringt die dafür notwendigen Inspektionen kostenfrei. Das Programm unter dem Motto: „Wir schau’n mal bei Ihnen rein“ wird nach und nach die ca. 80.000 Zuleitungskanäle im Stadtgebiet erfassen.
Kennen Sie den Zustand Ihrer Grundstücksentwässerung?
Untersuchungen haben gezeigt, dass auch private Abwasserkanäle Schäden aufweisen können. Sie reichen von Wurzeleinwüchsen über Muffenversätze durch zersetzte Muffendichtungen bis hin zu Rissen und zur Bildung von Scherben. Oft ist der Kanal dann nicht mehr dicht. Darüber hinaus kann Boden eindringen und zu Verstopfungen führen. Auch Fremdkörper, querende Leitungen und sogar Besteckteile oder Beton wurden schon gefunden.
Zuleitungskanäle zum öffentlichen Kanal sind im Boden eingegraben und Schäden daher nicht sichtbar. In der Regel erfüllen sie ihre Funktion und führen das häusliche Schmutzwasser und das Regenwasser ab. Aber: Ist Ihr privater Abwasserkanal wirklich dicht oder tritt evtl. Abwasser aus und verunreinigt Boden und Grundwasser? Oder tritt Grundwasser ein, vermischt sich mit Schmutzwasser und fließt bis zur Kläranlage, wo es mitbehandelt werden muss?
Zuleitungskanäle sind Anschlusskanäle (zwischen der Übergabestelle am öffentlichen Kanal und der Grundstücksgrenze sowie von der Grundstücksgrenze bis zur ersten Reinigungsöffnung) und Grundleitungen (im Erdreich oder in der Grundplatte unzugänglich verlegte Entwässerungsleitungen, die das Wasser dem Anschlusskanal zuführen).
Verstopfter Zuleitungskanal - Doppelklick für Vollbildansicht
Wer ist verantwortlich?
Zuleitungskanäle stehen im privaten und im öffentlichen Bereich im Eigentum des Grundstückseigentümers. Er ist für die gesamte Grundstücksentwässerungsanlage verantwortlich und damit auch für deren Herstellung, Reinigung und Instandhaltung nicht nur auf dem Grundstück, sondern auch im öffentlichen Gelände. Das ist so in der Satzung über die Entwässerung der Stadt Frankfurt am Main in § 7 Absatz 7 und 8 und in § 9 geregelt.
Anlassbezogene Untersuchungen nach den genannten Satzungsreglungen sind nicht Bestandteil des Untersuchungsprogramms „Wir schau’n mal bei Ihnen rein“ und sind deshalb vom Grundstückseigentümer selbst zu beauftragen und zu finanzieren.
Definition Zuleitungskanal - Doppelklick für Vollbildansicht
Neue gesetzliche Regelung
Aufgrund von Vorgaben des Hessischen Wassergesetzes (HWG) hat die SEF die öffentlichen Kanäle (in Frankfurt am Main sind das ca. 1.600 km) bis Ende 2005 umfassend untersucht. Die festgestellten Schäden werden kontinuierlich behoben. Die Novellierung des HWG hat im § 37 Absatz 2 den Abwasserbeseitigungspflichtigen (in Frankfurt ist das die Stadtentwässerung Frankfurt am Main, SEF) auferlegt, „den ordnungsgemäßen Bau und Betrieb der Zuleitungskanäle zum öffentlichen Kanal zu überwachen oder sich entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen“. Die Gesamtlänge der Zuleitungskanäle wird auf mindestens das Doppelte der öffentlichen Kanäle geschätzt.
Nachweise des ordnungsgemäßen Betriebs bestehender Zuleitungskanäle
Wer erbringt die Nachweise?
In Frankfurt übernimmt die SEF die Nachweise des ordnungsgemäßen Betriebs bestehender Zuleitungskanäle nach § 37 Absatz 2 des HWG für die Grundstückseigentümer. In Zusammenarbeit mit qualifizierten Fachbetrieben und Dienstleistern wird der Zuleitungskanal vom öffentlichen Kanal aus mit modernster Inspektions- und Messtechnik untersucht. Das geht schnell, spart Kosten und bringt die bestmöglichen Ergebnisse
Satellitenkamera mit Spülkopf am Anfang eines Zuleitungskanals - Doppelklick für Vollbildansicht
Steuerung der Kamera und Aufzeichnung der Kamerabilder - Doppelklick für Vollbildansicht
Was kosten die Nachweise?
Die Nachweise sind im Rahmen der flächendeckenden Untersuchung für die Grundstückseigentümer kostenfrei, denn die SEF bestreitet die Kosten dafür aus ihrem Gebührenaufkommen.
Wie wird untersucht?
Die SEF schreibt die Untersuchungen für begrenzte Stadtgebiete aus und informiert die Hauseigentümer und Bewohner über den Zeitpunkt der Untersuchung sowie den Namen und die Adresse der Inspektionsfirma. Die Inspektionsfirma befährt die Zuleitungskanäle mit einer Kamera mit Spülkopf vom öffentlichen Kanal aus (Bild oben). Die Leitungen werden dabei gereinigt; auch für diese Leistung entstehen Grundstückseigentümern keine Extrakosten. Im zweiten Durchgang werden die Kanäle dann mit der Kamera gefilmt. Gleichzeitig wird ihre Lage mit einem in die Kamera integrierten Messsystem aufgezeichnet. Die Anwesenheit des Grundstückseigentümers ist bei der Untersuchung nicht erforderlich.
Kamera beim Abbiegen vom Haupt- in den Zuleitungskanal - Doppelklick für Vollbildansicht
Wann wird Ihr Zuleitungskanal untersucht?
Die SEF untersucht die Zuleitungskanäle im gesamten Stadtgebiet seit 2010 systematisch. Jedes Jahr können einige Tausend Zuleitungskanäle inspiziert und beurteilt werden. Deshalb wird es einige Jahre dauern, bis alle Zuleitungskanäle erstmals untersucht worden sind.
Sanierung
Sanierungsbedürftige Schäden sind natürlich zu beheben. Die SEF schlägt den Grundstückseigentümern ein Sanierungsverfahren vor und liefert ihnen eine Liste mit einschlägigen Fachfirmen, die diese Arbeiten durchführen können. Für die Behebung der Schäden ist der Grundstückeigentümer verantwortlich. Er trägt dafür auch die Kosten. Sinnvoll ist es, wenn sich mehrere benachbarte Eigentümer zusammenschließen und ihre Leistungen gemeinsam an eine Firma vergeben, das spart Kosten.
Welche Sanierungsverfahren gibt es?
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Sanierung in offener Bauweise und der so genannten grabenlosen Sanierung (z. B. Schlauchlinerverfahren). Meist ist die grabenlose Sanierung preiswerter.
Renovierung mit Schlauchliner
Ein mit Harz getränkter Gewebeschlauch wird in den Kanal eingebracht, unter Druck an die Kanalwand gepresst und ausgehärtet. Der Schlauchliner dichtet das Rohr auf der gesamten Länge ab, ohne Muffen und Übergänge. Das Verfahren hat enge Anwendungsgrenzen: So können z. B. große Lageveränderungen, starke Muffenversätze oder starke Scherbenbildung damit nicht behoben werden. Kleinere Muffenversätze oder eingewachsene Wurzeln müssen vor Einbringen des Liners mit einer Fräse entfernt werden.
Schlauchlining aus dem Haus heraus - Doppelklick für Vollbildansicht
Mit Schlauchlining sanierter Kanal - Doppelklick für Vollbildansicht
Reparatur mit Roboter
Hereinragende Anschlüsse, Wurzeln oder verfestigte Ablagerungen lassen sich mit einem Reparaturroboter von innen ausfräsen.
Fräsroboter - Doppelklick für Vollbildansicht
Offene Erneuerung des Zuleitungskanals
Kommt eine Renovierung nicht in Betracht, z. B. bei Unterbögen, starken Muffenversätzen, Einstürzen und großen fehlenden Scherben, muss der Kanal aufgegraben und ersetzt werden. Bei geringer Verlegetiefe in einem unbefestigten Bereich (z. B. Rasen) kann die Erneuerung kostengünstiger sein als die Renovierung.
Bild links: Offene Erneuerung - Bild rechts: Punktaufbruch
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Dokumentation der Sanierung
Die Grundstückseigentümer dokumentieren der SEF die ordnungsgemäße Behebung der Schäden mit einer Inspektion. Konnte bei der Erstinspektion der Lageplan der Zuleitungskanäle nicht oder nicht vollständig angefertigt werden, ist dieser im Rahmen der Sanierungsinspektion dann zu liefern.
Untersuchungsergebnisse
Die Mitarbeiter der SEF prüfen die Inspektionsergebnisse und bewerten die ggf. festgestellten Schäden. Sie schicken den Grundstückseigentümern anschließend den Inspektionsfilm, einen Lageplan und so genannte Haltungsberichte mit einer Beschreibung des Zustands. Werden Schäden festgestellt, erhalten sie zusätzlich Vorschläge für eine wirtschaftliche Sanierung.
- Untersuchungsbericht der SEF (PDF-Datei)
- Allgemeine Liste über sanierungsbedürftige Schäden (PDF-Datei)
- Firmenliste für Inspektionen und Sanierungen in geschlossener Bauweise (PDF-Datei)
- Merkblatt Anforderungen an Inspektionen und Sanierungen von Grundstücksentwässerungen (PDF-Datei)
- Firmenliste zum Herstellen/Sanieren eines Anschlusskanals in offener Bauweise im öffentlichen Bereich
- Sanierungsverfahren (PDF-Datei)
Kontakt
Telefon: (069) 212-34666
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Häufig gestellte Fragen zur Untersuchung der Zuleitungskanäle
Wann wird mein Zuleitungskanal untersucht?
Die SEF untersucht die Zuleitungskanäle sukzessive im gesamten Stadtgebiet. Die Reihenfolge richtet sich nach Anforderungen aus den entsprechenden Regeln der Technik, z. B. Lage in einem Trinkwasserschutzgebiet.
Wie lange dauert eine Untersuchung? Darf ich währenddessen Wasser ablaufen lassen?
Je nach Länge Ihrer Zuleitungskanäle und je nachdem, wie stark sie sich verzweigen, dauert eine Untersuchung in der Regel zwischen einer und zwei Stunden. Kurzfristig Wasser ablaufen zu lassen, ist kein Problem.
Ich bin Mieter, betreffen mich die Nachweise auch?
Nein, sie betreffen nur die Grundstückseigentümer. Sie sind für den Zustand der Zuleitungskanäle verantwortlich. Aber auch für Sie ist es sicherlich ein gutes Gefühl, in einem Haus zu wohnen, dessen Zuleitungskanäle in Ordnung sind, sodass weder die Umwelt belastet wird noch erhöhte Kosten bei der Abwasserbeseitigung entstehen.
Muss ich als Grundstückseigentümer die Nachweise bezahlen?
Den Nachweis des ordnungsgemäßen Betriebs der Zuleitungskanäle führt die SEF durch und finanziert die Kosten aus ihrem allgemeinen Gebührenaufkommen.
Was kostet eine Inspektion?
Die reine Inspektion eines Zuleitungskanals kostet im Mittel etwa 500 €, weil die SEF jeweils eine größere Anzahl von Zuleitungskanälen in einem abgegrenzten Einzugsgebiet öffentlich ausschreibt. Damit werden im Wettbewerb der TV-Firmen günstigere Preise erzielt, als wenn jeder Grundstückseigentümer die Leistungen einzeln beauftragt.
Was geschieht, wenn die TV-Inspektion wegen zu großer Schäden im Zuleitungskanal abgebrochen werden muss?
Muss die TV-Inspektion abgebrochen werden, weil die Kamera z. B. wegen zu starker Ablagerungen oder Verkrustungen im Zuleitungskanal oder wegen zu starker Muffenversätze oder wegen Zusammenbruchs den Zuleitungskanal nicht vollständig befahren kann, erhalten Sie die Untersuchungsergebnisse und werden aufgefordert, die Schäden fachgerecht zu beseitigen und die Dokumentation zu vervollständigen. Nach der Sanierung dokumentieren Sie den ordnungsgemäßen Zustand des Zuleitungskanals mit einer TV-Inspektion. Die SEF hält eine Liste von Firmen bereit, die für die TV-Inspektion von Zuleitungskanälen in Frankfurt am Main geeignet sind, der Grundstückeseingentümer wählt ein geeignetes Unternehmen.
Darf die Stadtentwässerung denn so einfach mit einer Inspektionskamera in meinen Zuleitungskanal hineinfahren?
Ja, die SEF besitzt gemäß § 12 der Entwässerungssatzung ein sogenanntes Zutrittsrecht zu den Grundstücksentwässerungsanlagen.
Wie saniere ich meinen Zuleitungskanal und was kostet eine Sanierung?
Das kommt auf die Art des Schadens an, in welcher Tiefe er liegt und auf welche Länge er sich erstreckt. Werden sanierungsbedürftige Schäden in Ihrem Zuleitungskanal festgestellt, erhalten Sie von der SEF neben den Untersuchungsergebnissen auch eine Sanierungsempfehlung, d. h. eine Empfehlung, mit welchem Verfahren die Schäden am Sinnvollsten zu sanieren sind, sowie eine Liste von dafür bei der SEF zugelassenen Firmen.
In der Regel sind offene Erneuerungen, bei denen der Kanal aufgegraben wird, teurer als sogenannte grabenlose Sanierungen, bei denen der Kanal z. B. von innen her mit einem erhärtenden Schlauch ausgekleidet wird. Sinnvoll ist es, wenn sich mehrere benachbarte Eigentümer zusammenschließen und ihre Leistungen gemeinsam an eine Firma vergeben, das spart Kosten.
Bis wann muss ich meinen Zuleitungskanal sanieren?
Werden sanierungsbedürftige Schäden in Ihrem Zuleitungskanal festgestellt, wird die SEF Sie auffordern, die Schäden zu beseitigen und dies der SEF gegenüber mit einer erneuten TV-Inspektion innerhalb einer festgesetzten Frist nachzuweisen, wenn das Grundstück in einem Wasserschutzgebiet liegt, sonst innerhalb von 5 Jahren.
Welche Firmen können mir bei der Sanierung helfen?
Die SEF hält eine Liste von Firmen bereit, die für die Sanierung von Zuleitungskanälen in Frankfurt am Main geeignet bzw. zugelassen (offene Bauweise im öffentlichen Bereich) sind.
Warum übernimmt die SEF nicht auch die Sanierungskosten?
Gemäß Entwässerungssatzung ist der Grundstückseigentümer für die Herstellung, die Reinigung und die Instandhaltung der gesamten Grundstücksentwässerungsanlage zuständig und damit auch für die Behebung von Schäden.