Wir schau’n mal bei Ihnen rein
Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main führt die Inspektion von 80.000 Anschlusskanälen durch
Grundstücksentwässerung
Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main ist abwasserbeseitigungspflichtig für alle Grundstücke im Stadtgebiet und stellt dafür ihre Entwässerungsanlagen und die Fäkalienabfuhr als öffentliche Anlagen bereit.
Information zur Änderung der Hessischen EKVO vom 7. Juni 2012
Die Landesregierung hat die privaten Zuleitungskanäle, die häusliches Schmutzwasser und/oder Niederschlagswasser transportieren, aus dem Anwendungsbereich der Abwassereigenkontrollverordnung heraus genommen.
Rückstausicherung
Immer wieder führt außergewöhnlicher Starkregen an einzelnen Punkten des Stadtgebietes zu Überschwemmungen. Dabei werden Keller und andere tief liegende Räume überflutet, weil Gebäude nicht ausreichend gegen Rückstau aus der Kanalisation geschützt sind.
Bau oder Sanierung eines Anschlusskanals
Für jedes an das öffentliche Kanalnetz anzuschließende Grundstück oder für jede wesentliche Änderung der Grundstücksentwässerung wird eine Anschlussgenehmigung benötigt. Die Anschlussgenehmigung wird bei der SEF mit dem Formblatt Antrag auf Anschlussgenehmigung beantragt.
Untersuchung von Zuleitungskanälen
1.600 Kilometer öffentliche Kanäle und über 3.000 Kilometer private Abwasserleitungen im Untergrund bilden das Rückgrat einer einwandfreien Abwasserentsorgung.
Grundwasserableitung in die Kanalisation
Die Ableitung von Grundwasser in die städtische Kanalisation ist gebührenpflichtig und ist rechtzeitig (circa 2 - 4 Wochen vor Beginn) zu beantragen.