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Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main führt die Inspektion von 80.000 Anschlusskanälen durch

Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main ist abwasserbeseitigungspflichtig für alle Grundstücke im Stadtgebiet und stellt dafür ihre Entwässerungsanlagen und die Fäkalienabfuhr als öffentliche Anlagen bereit.

Die Landesregierung hat die privaten Zuleitungskanäle, die häusliches Schmutzwasser und/oder Niederschlagswasser transportieren, aus dem Anwendungsbereich der Abwassereigenkontrollverordnung heraus genommen.

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Immer wieder führt außergewöhnlicher Starkregen an einzelnen Punkten des Stadtgebietes zu Überschwemmungen. Dabei werden Keller und andere tief liegende Räume überflutet, weil Gebäude nicht ausreichend gegen Rückstau aus der Kanalisation geschützt sind.

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Für jedes an das öffentliche Kanalnetz anzuschließende Grundstück oder für jede wesentliche Änderung der Grundstücksentwässerung wird eine Anschlussgenehmigung benötigt. Die Anschlussgenehmigung wird bei der SEF mit dem Formblatt Antrag auf Anschlussgenehmigung beantragt.

1.600 Kilometer öffentliche Kanäle und über 3.000 Kilometer private Abwasserleitungen im Untergrund bilden das Rückgrat einer einwandfreien Abwasserentsorgung.

Die Ableitung von Grundwasser in die städtische Kanalisation ist gebührenpflichtig und ist rechtzeitig (circa 2 - 4 Wochen vor Beginn) zu beantragen.