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Anschlussgenehmigungen

Anschlussgenehmigungen beantragen

In die öffentliche Kanalisation der Stadt Frankfurt am Main darf nur mit Zustimmung der SEF Abwasser von Grundstücken eingeleitet werden. Dazu bedarf es einer Anschlussgenehmigung. Auch bei wesentlichen Änderungen bestehender Systeme und Einbauten zur Abwasserableitung ist eine Genehmigung notwendig. Alle dafür notwendigen Informationen und Antragsformulare finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Zur Bearbeitung Ihres Antrags ist es wichtig, dass die eingereichten Berechnungen und Pläne vollständig sind (siehe Merkblatt und Anhang des Antragsformulars).

Wie die Anschlussgenehmigung abläuft

Sobald die Entwässerung mit der SEF abgestimmt ist, wird zunächst eine vorläufige Anschlussgenehmigung mit Auflagen erteilt (zum Beispiel Durchführung einer Dichtheitsprüfung, Einhaltung der Einleitbegrenzung, Zahlung der Gebühren bzw. Kostenerstattung). Sind diese erfüllt, erteilen wir eine finale Anschlussgenehmigung. Diese ist bis zur nächsten Änderung der Entwässerungsanlagen des Grundstücks gültig.

Umgang mit Niederschlagswasser

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf einer nachhaltigen Niederschlagswasserbewirtschaftung. Ziel ist es, Niederschlagswasser möglichst vollständig vor Ort zu verdunsten, zu versickern, zu speichern oder zu nutzen. Das entlastet die Kanalisation, reduziert Überflutungsrisiken, verbessert das Kleinklima und leistet einen Beitrag zum Schutz der Gewässer.
Entsprechende Maßnahmen sind bei der Planung und Beantragung der Anschlussgenehmigung zu berücksichtigen und nachzuweisen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf unserer Website im Bereich "Services / Grundstücksentwässerung" unter dem Stichwort Niederschlagswasserbewirtschaftung und unter den weiterführenden Links.


Weiterführende Links


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