Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main hat am 08.11.2018 die getrennte Gebühr (Satzungsänderung) beschlossen. Ab dem 01.01.2019 wird die Kanalnutzungsgebühr von 1,76 €/m³ aufgeteilt in die:
- Schmutzwassergebühr von 1,45 €/m³ und
- Niederschlagswassergebühr von 0,50 €/m² und Jahr.
Aber was ändert sich nun für wen?
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Abwasser = Schmutzwasser + Niederschlagswasser
Die Grafik zeigt, dass für Eigentümer*innen
- von Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften sowie Bewohner*innen von Geschossbauten die Abwassergebühren nahezu unverändert bleiben bzw. leicht sinken (links im Bild).
- von mehrgeschossigen Häusern, mit einem geringen Anteil an versiegelter Fläche die Abwassergebühren eher niedriger ausfallen als vor der Einführung der getrennten Gebühr (mittig im Bild).
- von großflächigen Grundstücken mit versiegelten, großen und an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen Flächen (z.B. Parkplätzen von Geschäften, Industriebetriebe) sowie gleichzeitig geringem Frischwasserbezug die Abwassergebühren steigen (rechts im Bild).
Die Schmutzwassergebühr berechnet sich wie bisher nach dem Frischwasserverbrauch in €/m³ und deckt ausschließlich die Kosten der Schmutzwasserentsorgung.
Die Niederschlagswassergebühr dient zur Deckung der Kosten für die Ableitung und Entsorgung von Regenwasser.Sie wird auf der Grundlage der bebauten und befestigten Flächen in €/m² und Jahr berechnet. Maßgebend sind die Dachflächen und alle versiegelten Flächen, von denen Niederschlagswasser über einen Kanalanschluss oder oberflächlich über eine angrenzende Straße vom Grundstück in eine öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt abfließt.
Im Laufe der Zeit haben sich immer wiederkehrende Fragen von Bürger*innen ergeben, die wir nachstehend für Sie gesammelt und entsprechende Antworten zusammengestellt haben.