Inhalt

Die Entnahme und Ableitung von Grundwasser erfordert eine Vielzahl von Genehmigungen. Grundlage ist immer eine wasserrechtliche Erlaubnis der zuständigen Wasserbehörde. Nähere Informationen zum wasserrechtlichen Verfahren finden Sie unter:

https://frankfurt.de/themen/umwelt-und-gruen/umwelt-und-gruen-a-z/wasser/grundwasser/grundwasserhaltungen   

Sofern zur Ableitung des Grundwassers Kanäle der Stadtentwässerung genutzt werden, ist dafür eine zusätzliche Ausnahmegenehmigung der SEF erforderlich. Diese Ausnahmegenehmigung ist in der Regel mit zusätzlichen Untersuchungs- und Berichtspflichten gegenüber der SEF verbunden.

Nach § 11 der Satzung über die Entwässerung der Stadt Frankfurt am Main , ist die Einleitung von Grundwasser in die öffentliche Kanalisation nicht zulässig. Ausnahmegenehmigungen können auf schriftlichen Antrag erteilt werden.

Der Antrag muss folgende Daten enthalten:

  • Antragsteller*in mit vollständiger Adresse sowie Kontaktdaten
  • Genehmigungsinhaber*in mit rechtsverbindlicher Unterschrift (sofern nicht identisch mit Antragsteller*in)
  • Ggf. Kostenübernahmeerklärung eines Dritten mit rechtsverbindlicher Unterschrift
  • Beschreibung der Maßnahme
  • Adresse der vorgesehenen Einleitung mit Lageplan
  • Geplanter Beginn und Ende der Einleitung/Einleitdauer
  • Beantragter maximaler Abfluss von Grundwasser in den öffentlichen Kanal (in Liter/Sekunde)
  • Erwartete Einleitmenge für die Gesamtdauer der Maßnahme (in Kubikmetern)
  • Grundwasseranalyse(n) (der Mindestumfang für Parameter ist in der unten abrufbaren Richtwertliste in Spalte B gekennzeichnet)
  • Begründung des Antrages, warum eine andere Ableitung des geförderten Grundwassers (z.B. Versickerung, Ableitung in ein oberirdisches Gewässer) nicht möglich ist

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Grundwassereinleitung in den öffentlichen Kanal

Die nachfolgende Datei kann für die Antragstellung genutzt werden:

Die in § 10 der Satzung über die Entwässerung der Stadt Frankfurt am Main genannten chemisch-physikalischen Grenzwerte gelten für Abwässer und sind somit nicht einschlägig für Grundwasser. Für die Einleitung von Grundwasser können die in der nachfolgend abrufbaren Richtwerteliste genannten Begrenzungen herangezogen werden. Bei der Einleitung in die städtische Kanalisation werden die in Spalten D und E (Schmutz- oder Mischwasserkanal) genannten Konzentrationen und Frachten grundsätzlich festgesetzt. In Spalte B der Richtwerteliste sind die Parameter markiert, die als Mindestumfang der mit dem Antrag vorzulegenden Analysen für eine Antragsprüfung erforderlich sind. Die Begrenzungen für eine Einleitung in einen Regenwasser- oder Mischwasserentlastungskanal können bei der SEF erfragt werden (Sachgebiet 68.46, Kontaktdaten nachfolgend).

Die Ableitung von Grundwasser in die städtische Kanalisation ist gebührenpflichtig und ist rechtzeitig (4 Wochen vor Beginn) zu beantragen.

Der Antrag ist bei der Stadtentwässerung Frankfurt am Main unter folgender Adresse einzureichen:

Stadtentwässerung Frankfurt am Main
68.46 Eigenüberwachung und Verfahrenstechnik
Goldsteinstraße 160
60528 Frankfurt

Telefon (069) 212-41459
Telefon (069) 212-32887
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wichtiger Hinweis

Das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser bedarf der wasserrechtlichen Zulassung durch die zuständige Wasserbehörde. Für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis sind entsprechende Antragsunterlagen bei der zuständigen Wasserbehörde vorzulegen.

Die oben genannte Ausnahmegenehmigung zur Ableitung von Grundwasser in die Kanalisation ist nur im Zusammenhang mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser zum Beispiel zur Durchführung einer Grundwasserhaltung gültig.