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Ein Hauseigentümer ist also in eigener Verantwortung verpflichtet, alle tief liegenden Ablaufstellen, vor allem im Keller, mit Rückstausicherungen zu versehen. Der beste Schutz gegen eindringendes Abwasser wäre ein Verzicht auf Entwässerungseinrichtungen unterhalb der Rückstauebene, falls dort kein Abwasser anfällt.



  • Haus mit Rückstausicherung
    Rückstausicherung
    Erläuterung - Haus mit Rückstausicherung

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Haben Sie Entwässerungseinrichtungen unterhalb der Rückstauebene, so beachten Sie bitte die folgenden Punkte:

  • 1. Wählen Sie die richtigen Rückstausicherungen.
    Sanitäre Entwässerungsgegenstände und Bodenabläufe unterhalb der Rückstauebene sind mit einer Hebeanlage zu entwässern. In Fällen untergeordneter Nutzung kann auch ein Rückstauverschluss verwendet werden.
  • 2. Achten Sie auf den richtigen Einbauort für Ihren Rückstauverschluss.
    Es dürfen nur die Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene geschützt werden. Leitungen aus Obergeschossen und Dachentwässerungen müssen ungehindert ablaufen können. Bauen Sie deshalb den Rückstauverschluss auf keinen Fall in den Revisionsschacht vor dem Haus ein. Dadurch würde bei Rückstau Ihre gesamte Entwässerungsanlage abgesperrt und bei Regen sogar Dachflächenwasser rückwärts in Ihre Hausentwässerung geleitet.
  • 3. Sorgen Sie für eine regelmäßige und fachkundige Inspektion und Wartung,
    damit Ihre Rückstausicherungen im Bedarfsfall auch funktionieren. Nehmen Sie selbst Ihren Rückstauverschluss einmal im Monat in Augenschein und betätigen Sie den Notverschluss. Die Wartung, d. h. die Entfernung von Schmutz und Ablagerungen, die Prüfung von Dichtungen, die Kontrolle der Mechanik, das Feststellen der Dichtheit und die Funktionsprüfung sollten mindestens zweimal im Jahr durch einen Wartungsvertrag gewährleistet sein.
  • 4. Hofflächen, Einfahrten in Tiefgaragen etc.,
    die tiefer liegen als die Rückstauebene, können im natürlichen Gefälle nur dann über Rückstauverschlüsse entwässert werden, wenn ein Überfluten der tiefer gelegenen Räume bei geschlossener Rückstausicherung durch geeignete Maßnahmen verhindert werden kann. Ansonsten muss dieses Niederschlagswasser über eine automatisch arbeitende Hebeanlage rückstaufrei der öffentlichen Kanalisation zugeführt werden.
  • 5. Liegen bei Revisionsschächten außerhalb von Gebäuden die Deckel unterhalb der Rückstauebene,
    sind diese wasserdicht und innendruckfest auszuführen, sofern die Leitungen in den Schächten offen verlaufen. Innerhalb von Gebäuden ist die Abwasserleitung durch einen Schacht geschlossen mit abgedichteter Reinigungsöffnung zu führen.
  • 6. Hauseingänge
    Hauseingänge und Einfahrten zu Tiefgaragen sollten mindestens 10 bis 15 cm über dem umliegenden Gelände liegen, um das Eindringen von Oberflächenwasser zu verhindern. Dies gilt auch für die Oberkante von Kellerlichtschächten und die oberste Stufe von Kellerabgängen. Die Kellereingangstür sollte eine Schwelle von 10 bis 15 cm Höhe erhalten. Die relativ geringen Niederschlagsmengen von nicht überdachten Kellerabgängen können meist versickert werden. Ist dies nicht möglich und muss der Einlauf an die Grundstücksentwässerungsanlage angeschlossen werden, ist er mit einem Bodenablauf gegen Rückstau zu sichern.
  • 7. Dränagen
    dürfen nie an Schmutz- oder Mischwasserkanäle angeschlossen werden. Sofern ein Anschluss an einen Regenwasserkanal oder ein Gewässer erlaubt ist, ist auch hier ein Rückstauverschluss unerlässlich.


Aber Vorsicht:
Bei Verschluss der Rückstausicherung kann die Dränage nicht arbeiten und der Grundwasserspiegel am Haus steigt.

Bitte beachten Sie diese Hinweise und Anregungen in Ihrem eigenen Interesse. Sie bieten einen sicheren Schutz gegen Rückstau- bzw. Überschwemmungsschäden.

Fachliche Fragen zur Rückstausicherung Ihres Anwesens beantwortet Ihnen gern ein Fachbetrieb für sanitäre Anlagen und Installationen.