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Die Landesregierung hat die privaten Zuleitungskanäle, die häusliches Schmutzwasser und/oder Niederschlagswasser transportieren, aus dem Anwendungsbereich der Abwassereigenkontrollverordnung heraus genommen.

Die gesetzliche Grundlage zur Untersuchung der Zuleitungskanäle, das ist der § 37 Absatz 2 des Hessischen Wassergesetzes (HWG), bleibt aber weiterhin in Kraft. Er lautet: „Die Abwasserbeseitigungspflichtigen haben die Zuleitungskanäle (…) zu überwachen oder sich entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen.“ Die Überwachungspflicht der Gemeinden bleibt also weiterhin bestehen, mit der Änderung der EKVO werden nur die Festlegungen herausgenommen, wie die Zuleitungskanäle zu überwachen sind.

Das wiederum ist in der Satzung über die Entwässerung der Stadt Frankfurt am Main geregelt. Darin steht, dass die Stadtentwässerung Frankfurt am Main die Überwachung der Zuleitungskanäle gemäß den gesetzlichen Vorgaben übernimmt und die Kosten dafür aus dem allgemeinen Gebührenhaushalt trägt (Entwässerungssatzung - §12).

Die städtische Entwässerungssatzung ist von der Änderung der EKVO nicht berührt und gilt – wie der § 37 Absatz 2 HWG - unverändert weiter. Deswegen führt die Stadtentwässerung Frankfurt am Main auch das Programm zur Untersuchung der Zuleitungskanäle fort.

Werden bei der Überprüfung der Zuleitungskanäle sanierungswürdige Schäden festgestellt, sind auch weiterhin Sie als Grundstückseigentümer für deren Sanierung gemäß § 12 der Satzung über die Entwässerung der Stadt Frankfurt am Main verantwortlich und verpflichtet. Die Änderung der EKVO ändert an diesem Sachverhalt nichts.

Bitte beachten Sie: Dichte Grundstücksentwässerungskanäle dienen letztlich dem Schutz von Boden und Grundwasser. Boden- und Grundwasserschutz ist ein hohes Gut. Deshalb ist auch die Boden- oder Grundwasserverunreinigung gemäß § 324 Strafgesetzbuch strafbar. Dichte Kanäle dienen auch der Erhaltung des Wertes Ihrer Immobilie. Außerdem kann durch undichte Kanäle Grundwasser eindringen, das sich mit Schmutzwasser vermischt, letztlich bis zur Kläranlage fließt und dort behandelt werden muss.

Wir hoffen, Ihnen die Situation mit den vorstehenden Erläuterungen nachvollziehbar dargelegt zu haben, stehen Ihnen aber auch gerne für weitere Fragen zur Verfügung.