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Artikel aus Korrespondez Abwasser, Ausgabe Februar 2012
Geschrieben von Dr. Ing. Holger Krier (Frankfurt)

Erfahrungen der Stadtentwässerung Frankfurt am Main

Das Hessische Wassergesetz legt den Abwasserbeseitigungspflichtigen auf, die Zuleitungskanäle, das sind Anschlusskanäle und Grundleitungen, zu überprüfen, oder sich von den Grundstückseigentümern entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen. Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main schreibt die Überprüfungen aus, wertet sie aus und gibt den Grundstückseigentümern Sanierungsempfehlungen. Sie trägt die Kosten aus dem Gebührenaufkommen. Die Erfahrungen aus der Ausschreibung von knapp 4.000 Zuleitungskanälen, der TV-Inspektion, der Auswertung der Ergebnisse und der Sanierung durch die Grundstückseigentümer werden geschildert. Während die Schadenshäufigkeit und –verteilung mit Untersuchungen anderer zu vergleichen sind, überrascht die hohe Anzahl gemeinsamer Anschlusskanäle und die hohe Sanierungsbereitschaft der Grundstückseigentümer.

1. Einführung

Die Errichtung, der Unterhalt und die Sanierung von Grundstücksentwässerungsanlagen liegen in Frankfurt am Main in der Verantwortung des Grundstückseigentümers. Und zwar nicht nur für die Anlagen auf dem Grundstück, sondern auch für den Anschlusskanal bis zum Einlassstück am öffentlichen Kanal in der Straße. Im öffentlichen Bereich ist der Grundstückseigentümer allerdings gehalten, nur Fachfirmen zu beauftragen, die von der Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) für diese Arbeiten zugelassen sind. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht überwacht die SEF die Arbeiten im öffentlichen Bereich. Nur in sehr wenigen Fällen beauftragen die Grundstückseigentümer die SEF gegen Kostenerstattung mit Arbeiten am Anschlusskanal in der Straßenfläche. Diese strikte Teilung der Verantwortung hat dazu geführt, dass die SEF nur in den wenigsten Fällen Informationen über den Bau, den Unterhalt oder die Sanierung von Grundstücksentwässerungsanlagen auf dem privaten Grundstück erhalten hat.

Die Novellierung des Hessischen Wassergesetzes (HWG) im Jahr 2005 [6] bedeutete für das Verhältnis der Abwasserbeseitigungspflichtigen zu ihren Grundstückseigentümern eine Zäsur. In einem neu geschaffenen § 43 (2) bestimmte der Gesetzgeber: „Die Abwasserbeseitigungspflichten haben den ordnungsgemäßen Bau und Betrieb der Zuleitungskanäle zum öffentlichen Kanal zu überwachen oder sich entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen.“ Diese neu geschaffene Regelung hatte es in sich: Um nämlich der Forderung des § 43 (2) HWG nachzukommen, sind die Entwässerungsämter, –betriebe oder -verbände gesetzlich verpflichtet, innerhalb eines gesetzlich bestimmten Zeitraums Kontakt mit allen Grundstückseigentümern aufzunehmen.

Die Fristen und technischen Randbedingungen für die Überprüfung der Zuleitungskanäle lieferte letztlich die im Jahr 2010 neu herausgegebene Hessische Abwassereigenkontrollverordnung (EKVO) [8]. Der neu geschaffene Begriff „Zuleitungskanal“ wird in den so genannten „Hinweisen zur EKVO“ unter Bezug auf die Definition von Anschlusskanälen und Grundleitungen der DIN 1986, Teil 100 definiert [2]. Er umfasst den Anschlusskanal und die im Erdreich oder in der Bodenplatte des Hauses geführten Grundleitungen, siehe Abbildung 1. In Frankfurt am Main liegt die Grenze zwischen öffentlicher und privater Verantwortung am Übergang des so genannten Einlassstücks am öffentlichen Kanal zum Anschlusskanal („erste Muffe“).


  • Abbildung 1- Definitionen im Zusammenhang mit der Grundstücksentwässerung (schematisch, ohne Rückstausicherung)
    Abbildung 1

    Definitionen Grundstücksentwässerung

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Bildbeschreibung "Definition Zuleitungskanal" 

Als Erstüberprüfungsintervall legt die EKVO – beginnend am 01.01.2010 – 15 Jahre bis zum 31.12.2024 fest. Zuleitungskanäle, die nach dem 01.01.1996 neu errichtet oder dauerhaft saniert wurden, sind bis zum 31.12.2039 erstmals zu überprüfen. Mit der Baujahr-orientierten Splittung soll eine gleichmäßige Auslastung der Überprüfungskapazitäten erreicht werden. Als Wiederholungsintervall ist einheitlich 30 Jahre festgelegt. Für Zuleitungskanäle in Wasserschutzgebieten gelten kürzere Fristen. Gemäß EKVO sollen nur Zuleitungskanäle untersucht werden, die Schmutz- oder Mischwasser führen. Die SEF untersucht auch Zuleitungskanäle für Regenwasser, sofern sie an öffentliche Mischwasserkanäle angeschlossen sind.

Bei der Untersuchung ist nicht nur der Zustand, sondern auch die Lage der Zuleitungskanäle zu erfassen und zu dokumentieren. Gegenüber der Aufsichtsbehörde ist im Eigenkontrollbericht jährlich die Anzahl der untersuchten Grundstücke im Vergleich zur Gesamtzahl der Grundstücke im Verantwortungsbereich des Abwasserbeseitigungspflichtigen zu melden.

Im Folgenden wird geschildert, wie die Stadtentwässerung Frankfurt am Main die Vorgaben des HWG und der EKVO umsetzt und welche Erfahrungen sie dabei gewonnen hat.

2. Verfahrensmodelle und Vorgehen der SEF

In der Novelle des HWG im Jahr 2010 [7], die die Vorgaben den neuen Wasserhaushaltsgesetzes aufgenommen hat und in diesem Zuge von allen bereits dort enthaltenen Regelungsinhalten befreit wurde, wurde der § 43 (2) aus 2005 in den § 37 (2) verschoben. Außerdem wurde den Abwasserbeseitigungspflichtigen unter Bezug auf das Kommunalabgabengesetz die Möglichkeit eingeräumt, die Kosten der Zuleitungskanaluntersuchungen entweder als erstattungsfähige Kosten sich von den Grundstückseigentümern erstatten zu lassen oder als ansatzfähige Kosten in die Abwassergebühr einzurechnen.

Aus dem aktuellen HWG und der EKVO lassen sich drei grundsätzliche organisatorische Verfahrensweisen ableiten, wie die Aufgabe „Überprüfung der Zuleitungskanäle“ angegangen werden kann [3]:

  • Nachweisverfahren: Die Abwasserbeseitigungspflichtigen fordern die Grundstückseigentümer auf, ihnen die Nachweise zu liefern. Die Kosten für die Nachweise tragen die Grundstückseigentümer.
  • Erstattungsverfahren: Die Abwasserbeseitigungspflichtigen schreiben die Untersuchung der Zuleitungskanäle jeweils gebietsweise aus und verlangen von den Grundstückseigentümern jeweils die Untersuchungskosten für das einzelne Grundstück.
  • Gebührenverfahren: Die Abwasserbeseitigungspflichtigen führen die Untersuchung mit eigenem Personal oder per Ausschreibung an TV-Inspektionsfirmen durch und rechnen die Kosten in die Abwassergebühren ein.

Die SEF hat sich – nach intensiver Prüfung der rechtlichen, technischen, verwaltungstechnischen und gebührentechnischen Randbedingungen – für das Gebührenverfahren entschieden [9]. Es lässt sich nicht nur optimal in die betrieblichen Abläufe integrieren, sondern ist auch gesamtwirtschaftlich das günstigste. Überdies schützt es die Grundstückseigentümer vor den so genannten Kanalhaien, die auch in Frankfurt am Main versuchen, ihre betrügerischen Geschäfte zu betreiben. Die meisten der Abwasserbeseitigungspflichtigen in Hessen, die derzeit ihre Programme zur Untersuchung der Zuleitungskanäle vorbereiten oder bereits durchführen, gehen nach Kenntnis des Verfassers nach dem Gebührenverfahren vor, zum Beispiel die Städte Kassel und Fulda oder der Abwasserverband Oberes Weschnitztal [4].

Die Betreuung der Grundstückseigentümer nach der Überprüfung der Zuleitungskanäle geht bei den bereits aktiven Städten, die nach dem Gebührenverfahren arbeiten, unterschiedlich weit: Die SEF erarbeitet den Grundstückseigentümern eine so genannte Sanierungsempfehlung und schickt dazu eine Liste von qualifizierten Firmen. Die SEF überlässt es der Verantwortung der Grundstückseigentümer, die Sanierung innerhalb von vorgegebenen Fristen selbst zu organisieren. Der Kasseler Entwässerungsbetrieb bietet darüber hinaus erfolgreich flächendeckend die Planung, Durchführung und Abnahme der Sanierung gegen einen pauschalen Kostenbeitrag an [4].

3. Erfahrungen

Um das Gebührenverfahren möglichst Gebühren schonend durchzuführen, müssen die technischen und administrativen Abläufe effizient gestaltet werden. Eine sehr früh getroffene Entscheidung dazu war es, die Zuleitungskanäle vom öffentlichen Kanal aus anzufahren und mit einem Kamerasystem zu reinigen, den baulichen Zustand festzustellen und gleichzeitig die Lage zu messen [9]. Diese Anforderungen waren technisches Neuland, vor allem, was die Lagevermessung betraf. Sie wurden in einer fruchtbaren Zusammenarbeit zwischen der Hochschule der Bundeswehr, München, der Firma JT Elektronik, Lindau, und dem Kasseler Entwässerungsbetrieb gelöst [1].

Frühzeitig war auch klar, dass die zu erwartenden Massendaten in einer graphisch basierten Datenbank verarbeitet werden mussten, um sie geordnet abzulegen und nach verschiedenen Kriterien wieder auffinden und auswerten zu können. Weiterhin sollte der gesamte Datenaustausch zwischen der SEF und den TV-Untersuchungswagen digital, ohne Medienbruch, gestaltet werden, um ihn zu beschleunigen und Fehlerquellen auszuschalten. Auf dem Markt war eine Software, die alle Anforderungen erfüllte, nicht verfügbar. In Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Ingenieurbüro wurde daher das Grundstücksentwässerungs-Managementsystem GEMAS konzipiert und programmiert. GEMAS umfasst auch ein so genanntes Fahrzeugmodul, das auf dem Inspektionsfahrzeug den reibungslosen Datenaustausch mit der Inspektions- und Vermessungssoftware gewährleistet [9].

Die SEF untersucht die Frankfurter Zuleitungskanäle nicht mit eigenem Personal und Gerät, sondern schreibt die Inspektionen einzugsgebietsweise nach VOL aus. Nach anfänglich kleinen Untersuchungsgebieten mit nur wenigen hundert Zuleitungskanälen, in denen Erfahrung mit den Ausschreibungstexten und dem Untersuchungsablauf gewonnen werden sollten, werden mittlerweile in einer Ausschreibung bis zu mehrere Tausend Zuleitungskanäle in mehrere Lose eines Auftrags aufgeteilt. Um die geschätzten ca. 80.000 Zuleitungskanäle bis Ende 2024 schaffen zu können, müssen im Schnitt mehr als 6.000 pro Jahr untersucht werden. Die SEF hat eigens für die Überprüfung der Zuleitungskanäle eine neue Arbeitsgruppe, bestehend aus Ingenieuren, Technikern und Büroangestellten gegründet. Entsprechend dem zeitlich gestaffelten Aufbau des Überprüfungsprogramms wird die Gruppe sukzessive aufgebaut und letztlich 10,5 Stellen umfassen.

Im Folgenden soll über die Erfahrungen berichtet werden, die die SEF mit der Ausschreibung der TV-Inspektionen, der eigentlichen TV-Inspektion, der Auswertung der Ergebnisse und der Umsetzung der Sanierungsempfehlungen durch die Grundstückseigentümer gewonnen hat.

4. Ausschreibungen

Bei den Inspektionsfirmen waren zu Beginn des Frankfurter Programms zur Untersuchung der Zuleitungskanäle naturgemäß keine oder nur rudimentäre Erfahrungen mit der einzusetzenden Inspektionstechnik und GEMAS vorhanden. Daher wurde bei der Ausschreibung großer Wert darauf gelegt, dass nur erfahrene Inspekteure eingesetzt wurden. Ihre Qualifikationen und Erfahrungen wurden ausdrücklich abgefragt und überprüft. Aus dem gleichen Grund wird die Untersuchung der Zuleitungskanäle nach Zeit und nicht nach Metern ausgeschrieben, um zum einen qualitativ hochwertige Inspektionsergebnisse zu erhalten und zum anderen die Firmen mit der neuen Technik nicht zu benachteiligen. Die vorab kalkulierten Preise für die Untersuchungen, die auf Erfahrungswerten anderer (auch kleinerer) Gemeinden beruhten, wurden letztlich bestätigt.

Es war zu erwarten, dass die Inspektionsteams auf Zuleitungskanäle treffen würden, die noch nie oder seit vielen Jahren nicht mehr gereinigt worden waren. Es war daher bei der Reinigung der Zuleitungskanäle mit erheblichen Mengen an Spülgut zu rechnen, die in den Hauptkanal verfrachtet werden würden. Die LVs enthalten deshalb optionale Positionen zur Reinigung des Hauptkanals. Diese Positionen werden „gezogen“, wenn tatsächlich hohe Spülgutmengen anfallen oder wenn die Reinigung des Hauptkanals so weit zurückliegt, dass das Kamerafahrzeug dort nicht vorankommt.

Bei der Ausschreibung größerer Mengen an zu untersuchenden Zuleitungskanälen werden Lose aus zusammenhängenden Gebieten gebildet, die von jeweils einem Inspektionsfahrzeug zu bearbeiten sind. Jedes Inspektionsfahrzeug wird von einem Mitarbeiter der SEF betreut, der auch die Aufgabe hat, die Ergebnisse der Inspektionen täglich auf Plausibilität zu prüfen sowie Ansprechpartner für die Grundstückseigentümer und Hausbewohner in seinem Untersuchungsgebiet zu sein.

Die Ausschreibungstexte sind in Frankfurt mittlerweile weitgehend standardisiert und werden i. a. nur noch an die besonderen örtlichen Besonderheiten des jeweiligen Untersuchungsgebiets angepasst. Dies ist auch der Tatsache geschuldet, dass Mitarbeiter der SEF an dem Erarbeiten von LV-Texten im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit in GEKa_NET beteiligt waren [5].

5. Überprüfung der Zuleitungskanäle

Bislang sind knapp 4.000 Zuleitungskanäle untersucht, darunter fast alle der etwa 3.000 in Wasserschutzgebieten. Bei jeder der bisher eingesetzten TV-Inspektionsfirmen war ein gewisser Lernprozess zu verzeichnen. Die Inspekteure – wiewohl oftmals „alte Hasen“ in der Untersuchung von Zuleitungskanälen, wenngleich mit anderer Software und/oder Hardware – gewannen von Tag zu Tag immer größere Sicherheit sowohl mit der Kameratechnik als auch mit der neuen Software. Dementsprechend wurden die Inspektionsleistungen, gemessen in Metern untersuchter Zuleitungskanallänge pro Arbeitstag, immer besser.

Im Zuge mehrerer Untersuchungsaufträge zeigte sich, dass es schwierig ist, aus den verfügbaren Daten über das Alter und die Dichte der Bebauung oder das Alter und die Gefälle der öffentlichen Kanäle vorherzusagen, ob die öffentlichen Kanäle vor oder während der TV-Untersuchung der Zuleitungskanäle gereinigt werden müssen oder nicht. Insofern hat es sich als sinnvoll erwiesen, diese Reinigungsarbeiten auszuschreiben. So bleibt es in der Verantwortung der Auftragnehmer, die eigenen Hochdruck-Spülfahrzeuge so zu disponieren, dass der Arbeitsfluss der Inspekteure möglichst wenig gestört wird. Stillstandszeiten der Inspekteure, die in der Verantwortung der Auftragnehmer liegen, werden gemäß LV nämlich nicht vergütet.

Die zu Beginn der Untersuchungskampagne befürchteten Widerstände der Grundstückseigentümer gegen das „Eindringen“ der TV-Kamera in ihre Grundstücke sind ausgeblieben. Dazu hat sicherlich eine umfassende Informationsoffensive der SEF beigetragen. Unter dem Motto „Wir schau’n mal bei Ihnen rein“ hat die SEF das Vorgehen zur Untersuchung der Zuleitungskanäle durch Pressetermine, Veranstaltungen mit so genannten Multiplikatoren wie zum Beispiel Siedlervereine, Wohnungsbaugesellschaften und Verwaltern von Wohnungseigentumsgemeinschaften in der Öffentlichkeit verbreitet. Zudem erhalten alle Grundstückseigentümer vor der Untersuchung in ihrer Straße ein individuelles Schreiben mit einer Informationsbroschüre. Darin sind die rechtlichen Grundlagen und das technische Vorgehen auf ihrem Grundstück in einer auch für Laien verständlichen Sprache erläutert. Informationen zum Programm von „Wir schau’n mal bei Ihnen rein“ können auch auf der Homepage der SEF unter www.stadtentwaesserung-frankfurt.de/Service/Grundstücksentwässerung eingesehen werden. Bislang wurde den Kameras in keinem einzigen Fall der „Zutritt“ zu den Grundstücksentwässerungsanlagen verweigert. Im Gegenteil: Mitarbeiter der SEF wurden auf Informationsveranstaltungen ausdrücklich dafür gelobt, dass die SEF die Untersuchung der Zuleitungskanäle in die Hand genommen hat.

6. Auswertung der Untersuchungen

Die bisher untersuchten Einzugsgebiete weisen eine ähnliche Bebauungsstruktur mit überwiegend Ein- und Zweifamilien-, sowie Reihenhäusern auf. Erstaunlich ist bislang die hohe Zahl an gemeinsamen Anschlusskanälen. Etwa ein Drittel aller untersuchten Grundstücke teilen sich den Anschlusskanal mit mindestens einem Nachbargrundstück. Das heisst, den bislang untersuchten knapp 4.000 Zuleitungskanälen stehen hochgerechnet 5.500 untersuchte Grundstücke gegenüber. Besonders ausgeprägt zeigt sich dies in den so genannten May’schen Siedlungen aus den 1920er Jahren. Um schnell erschwinglichen Wohnraum für die wachsende Stadt zu schaffen, wurden lange Reihenhauszeilen mit optimierten Grundrissen und radikal optimierter Ver- und Entsorgung geschaffen. So wurden die Grundleitungen für je etwa 5 bis 7 Häuser unter der Bodenplatte geführt und nur mit einem Anschlusskanal an die öffentliche Kanalisation geführt, siehe Abbildung 2.


  • Abbildung 2 - Gemeinsame Führung von Grundleitungen
    Abbildung 2

    Gemeinsame Führung von Grundleitungen

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In den bislang ausgewerteten Untersuchungsgebieten sieht die statistische Verteilung der Schäden mit geringen Abweichungen aus wie in Abbildung 3. Knapp drei Viertel aller Zuleitungskanäle weisen sanierungswürdige Schäden auf. Es dominieren Muffenversätze, Risse und Wurzeleinwüchse. Ob diese Schadenshäufigkeit und –verteilung den besonderen Umständen in den betrachteten Einzugsgebieten geschuldet ist, in denen ein relativ hoher Anteil der Häuser in Eigenhilfe errichtet und erweitert wurde, bleibt abzuwarten.

Die Mitarbeiter der Arbeitsgruppe Zuleitungskanäle erarbeiten aus den Schadensbildern unter Berücksichtigung der Lage der Zuleitungskanäle und den örtlichen Verhältnissen auf dem Grundstück individuelle Sanierungsempfehlungen für jeden einzelnen Zuleitungskanal.


  • Abbildung 3 - Verteilung der Schäden an Zuleitungskanälen
    Abbildung 3

    Verteilung der Schäden an Zuleitungskanälen

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Bildbeschreibung "Verteilung der Schäden an Zuleitungskanälen" 

Bislang wurden in der Mehrzahl Kurzliner oder Schlauchliner sowie in geringerem Maße offene Erneuerungen als Sanierungsverfahren empfohlen, siehe Abbildung 4.

Die SEF schickt den Grundstückseigentümern diese Sanierungsempfehlungen, zusammen mit dem Inspektionsvideo und Fotos der Schadstellen sowie einem so genannten Haltungsbericht, in dem alle aufgenommenen und sanierungswürdigen Schäden dargestellt sind. Sie werden aufgefordert, die Schäden innerhalb einer festgesetzten Frist zu beseitigen, und dies der SEF mit einem Video der sanierten Strecke nachzuweisen.


  • Abbildung 4 - Verteilung der empfohlenen Sanierungsverfahren
    Abbildung 4

    Verteilung der empfohlenen Sanierungsverfahren

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Bildbeschreibung "Verteilung der empfohlenen Sanierungsverfahren" 

Der Haltungsbericht enthält auch die Längen der empfohlenen Aufgrabungen oder Linersanierungen. Darüber hinaus erhalten die Eigentümer auch einen Lageplan ihres Grundstücks mit dem gemessenen Verlauf ihres Zuleitungskanals, siehe Abbildung 5. In diesem Lageplan sind auch die empfohlenen Sanierungsstrecken verzeichnet. Viele Grundstückseigentümer erhalten damit zum ersten Mal einen Überblick über die Anzahl und den Verlauf der Grundleitungen und Anschlusskanäle auf ihrer Liegenschaft.


  • Abbildung 5 - Lageplan der Zuleitungskanäle auf einem Grundstück
    Abbildung 5

    Lageplan der Zuleitungskanäle

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7. Umsetung der Sanierungsempfehlung

In den ersten Untersuchungsgebieten, die in Trinkwasserschutzgebieten lagen, erhielten die Grundstückseigentümer wegen des hohen Schutzguts eine Frist von 6 Monaten, die vorgefundenen Schäden zu sanieren. Die Grundstückseigentümer haben erstaunlich schnell reagiert (Stand November 2011): Etwa die Hälfte von ihnen hat innerhalb von 6 Monaten ihren Zuleitungskanal saniert, meist mit Linern. Noch in der (zum Teil verlängerten) Frist oder gerade beim Sanieren waren 27 %. Eine freundliche Erinnerung, dass die Frist bald abläuft und die Sanierung noch aussteht, haben 20 % der Grundstückseigentümer erhalten. Eine Sanierungsverfügung per Bescheid drohte weniger als 3 % von ihnen. Tatsächlich wurden bislang nur zwei Sanierungsverfügungen verschickt.

Leider muss in diesem Zusammenhang auch davon berichtet werden, dass Grundstückseigentümern von einer Sanierungsfirma technisch fragwürdige, nur am Profit der Firma orientierte Sanierungstechniken verkauft wurden. Zum Beispiel wurden in einem bekannt gewordenen Fall mehrere Kurzliner hintereinander eingebaut, wo eigentlich ein Schlauchliner technisch angepasster und letztlich finanziell günstiger gewesen wäre.

Vereinzelt kam es auch zu Streitigkeiten zwischen Grundstückseigentümern, wer die Sanierung von Schäden an einem gemeinsamen genutzten Zuleitungskanal zu beauftragen und zu bezahlen hat. In den meisten Fällen gab es keine Baulast oder Grunddienstbarkeit oder sonstige vertragliche Vereinbarung, in der die gemeinsame Unterhaltungslast rechtssicher geregelt ist. So blieben der SEF, an die die Streitenden sich zunächst wandten, zunächst nur der Appell an ihre gemeinsame Verantwortung und der Hinweis, dass die Sanierung letztlich mit Hilfe eines Sanierungsbescheids mit der Androhung von Zwangsgeld erzwungen werden kann. Oder, wenn dies nicht zum Erfolg führt, die Arbeiten im Zuge einer Ersatzvornahme von der SEF durchgeführt werden können und die Kosten dafür, zuzüglich Gerichts- und Anwaltskosten, letztlich gerichtlich eingefordert werden können.

8. Ausblick

In Frankfurt am Main wurde die systematische Untersuchung der Zuleitungskanäle bislang in Gebieten mit hauptsächlich Ein- und Zweifamilien-, sowie Reihenhäusern durchgeführt. Dort war die Untersuchung der öffentlichen Kanäle schon abgeschlossen. Derzeit laufen die Überlegungen und Abstimmungen über eine von der EKVO geforderte gemeinsame Untersuchung und Sanierung öffentlicher Kanäle und Zuleitungskanäle in noch ausstehenden Einzugsgebieten. Größte Schwierigkeit dabei bereiten die unterschiedlichen Fortschrittsgeschwindigkeiten der Untersuchungen im öffentlichen und im privaten Bereich. Um die Untersuchungen synchron durchführen zu können, müssen im gleichen Einzugsgebiet neben einem TV-Wagen im öffentlichen Kanal gleichzeitig mehrere TV-Inspektionswagen für die Zuleitungskanäle eingesetzt werden. In den weniger dicht bebauten peripheren Stadtteilen scheint dies verkehrstechnisch möglich. In den vom Verkehr stark belasteten Innenstadtbereichen wird es intensiver Abstimmungen mit der Straßenverkehrsbehörde bedürfen, um dies zu erreichen.

Die bisherigen Untersuchungen fanden in öffentlichen Kanälen mit Dimensionen bis zu einem Eiprofil 800/1200 mm statt. Für diese Kanalabmessungen existieren technische Vorrichtungen zum Einfädeln der Satellitenkamera vom Fahrwagen aus in den Zuleitungskanal sowie zur Einmessung des Startpunkts am Zuleitungskanal. Bei größeren Kanaldurchmessern ist dies bislang nur von Hand möglich. Die Hersteller sind aufgerufen, Vorrichtungen zu entwickeln, die auch bei größeren Kanälen das Einfädeln der Satellitenkamera vom Steuerpult aus, ohne händische Unterstützung im Kanal, ermöglichen. Nur so wird es möglich sein, die Kosten für die Untersuchungen niedrig zu halten, damit letztlich Gebührenzahler oder Grundstückseigentümer (beim Nachweisverfahren) nicht zu stark belastet werden.

Verbesserungsbedarf besteht auch noch bei den Messsensoren der TV-Kameras: Bei gekrümmt gebauten Kanälen, wie sie an vielen Stellen im Frankfurter Kanalnetz vorkommen, sind sie – bei langen Messstrecken - noch zu ungenau. Wenn aufgrund dieser Ungenauigkeit der Anschlusspunkt und/oder der Anschlusswinkel des Zuleitungskanals falsch ermittelt werden, wird die Lage der Anschlusskanäle und Grundleitungen auf dem Grundstück ebenfalls falsch dargestellt und muss gegebenenfalls per Hand nachjustiert werden. Auch hier sind die Hersteller zu Verbesserungen aufgerufen.

Letztlich bleibt zu hoffen, dass der „Markt“, bestehend aus den Herstellern von TV- und Vermessungs-Equipment, den Inspektionsfirmen und qualifizierten Ingenieurbüros die Herausforderung erkennt und sich ihr stellt, die darin besteht, dass allein in Hessen bis Ende 2024 circa 80.000 km Zuleitungskanäle untersucht sein sollen [3]. Dies ist nur zu schaffen, wenn nicht nur die Städte, Gemeinden und Abwasserverbände sich die Aufgabe zu Eigen machen, sondern darüber hinaus weitere technische Fortschritte die Kosten der Untersuchungen senken.

Dr.-Ing. Holger Krier
Stadtentwässerung Frankfurt am Main
Goldsteinstraße 160
60528 Frankfurt am Main

Literatur

  • [1]
    Bauer, Arno, Heister, H. und Reinhardt, W. (2009): geoASYS – ein System zur Dokumentation des Verlaufs von Grundstücksentwässerungsanlagen. gwf Wasser/Abwasser Nr. 2 - 3
  • [2]
    Deutsches Institut für Normung (2008): DIN 1986 – 100 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke, Teil 100: Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056
  • [3]
    DWA-Landesverband Baden-Württemberg (Hrsg.) (2011): Praxisleitfaden Grundstücksentwässerung für Städte, Gemeinden und Abwasserverbände in Hessen
  • [4]
    DWA Landesverband Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland (2011): Regionalveranstaltung Nordhessen Grundstücksentwässerung
  • [5]
    Heckeroth, Vera und Weisz, Roland (2011): Grundstücksentwässerungskanal-Netzwerk GEKa_NET im DWA-Landesverband Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland. Korrespondenz Abwasser, (58) Nr. 9
  • [6]
    Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (2005): Hessisches Wassergesetz
  • [7]
    Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (2010): Hessisches Wassergesetz
  • [8]
    Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (2010): Abwassereigenkontrollverordnung (EKVO)
  • [9]
    Krier, Holger (2010): Untersuchung der Zuleitungskanäle in Frankfurt am Main. Wasser und Abfall, Nr. 9