Inhalt

Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main erhebt auf Grundlage der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten der Stadt Frankfurt am Main (Verwaltungskostensatzung) Verwaltungsgebühren für Anschlussgenehmigungen und Kanalnetzauskünfte. Auch werden Verwaltungsgebühren für Auskünfte zu Kanalanschlussbeiträgen erhoben. Näheres dazu finden Sie unter Kanalanschlussbeitrag. Verwaltungsgebühren dienen zur Abdeckung der unmittelbar für diese Dienstleistungen entstehenden Personal- und Sachkosten.

Die geregelte Abwasserentsorgung in Frankfurt am Main ist Aufgabe der Stadtentwässerung Frankfurt am Main. Die Finanzierung der öffentlichen Entwässerungsanlagen erfolgt durch die Erhebung von kostendeckenden Gebühren gemäß dem hessischen Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der Satzung über die Entwässerung der Stadt Frankfurt am Main (EWS). Die Abwassergebühr wird aufgeteilt in Schmutzwassergebühren und Niederschlagswassergebühren. Gebührenpflichtig ist grundsätzlich der Eigentümer bzw. der Erbbauberechtigte.

Die Abwasserbeseitigung ist eine hoheitliche Aufgabe der Stadt Frankfurt am Main. Die Anlagen zur Abwasserbeseitigung werden als öffentliche Einrichtung betrieben. Die Benutzung dieser Einrichtung ist in der Satzung über die Entwässerung der Stadt Frankfurt am Main geregelt. Mit dem Kanalanschlussbeitrag wird ein Teil der Investitionen für die öffentliche Abwasseranlage gedeckt.

Die Satzungen fassen die Gesamtheit aller Rechtsvorschriften, die sich die Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) als Eigenbetrieb der Stadt Frankfurt am Main gegeben hat, zusammen. In ihr sind u.a. die Entscheidungsgremien wie Rechte und Pflichten der Mitglieder, zentrale Aufgaben der Stadtentwässerung Frankfurt am Main sowie die Gebührenpflicht niedergelegt.

Die SEF investierte 2020 in etwa 35 Millionen Euro in die Erneuerung und Erweiterung der bestehenden Anlagen sowie 18 Millionen Euro in die Instandhaltung. Der Zeitwert des Anlagevermögens beträgt 680 Millionen Euro (Stand 31.12.2020).